Qualitätssiegel

Preise

Angebote

Kontakt

Durch unsere vertraglichen Vereinbarungen haben Sie die Möglichkeit eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für alle gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen über Ihren Kostenträger durchzuführen.

Wir besitzen die Zulassung nach § 111 SGB, Abs. 5 mit Vereinbarung über die Gewährung von stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Absatz 2 SGB V und Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 4 SGB für alle gesetzlichen Krankenkassen. Ebenso besitzen wir die Zulassung für die Abrechnung mit Privatkassen.

Zusatzverträge haben wir mit den Postbeamtenkassen, dem Service der Betriebskrankenkassen und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geschlossen.

Wenn Sie Fragen rund um das Antragsverfahren, zu Indikationen oder Terminvormerkungen haben, dann beraten wir Sie gerne. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.